BSFZ-Counter-Offer — Vorhaben 1: Preis- und Margenermittlung unter zeitlicher Datenunvollständigkeit
Zweck: Eine einzelne, einreichungsfertige BSFZ-Antragsfassung als Gegenvorschlag zur konsolidierten Einzelantrags-Empfehlung des Beraters (Dr. Daniel Kipp,
FZulG_MLP.IA_V1.docx). Logik: Wir übernehmen die Methode des Beraters (Produkt→Forschung, explizite Zielkonflikte, Zwei-Ebenen-Narrativ, narrative Zuspitzung) — nicht seine Zusammenführung aller Themen in einen Antrag. Dieser Antrag bearbeitet genau das Thema, das der Berater-Entwurf vollständig fallen ließ: Preis- und Margenermittlung unter zeitlicher Datenunvollständigkeit. Bezugsdokumente:05-31-bsfz-vorhaben-1-forschungskern.md(Forschungskern, Invariante & Gutachter-Verteidigung — die ausführliche Begründung, die nicht in die Formularfelder passt),bsfz-strategie.md(Vorhaben-Clustering),bsfz-antrag-vorhaben.md(Formularfelder V1–V4),bsfz-ablehnungsrisiken.md(Carve-out & Argumentationsmuster),funding-application-plan.md(Ablauf).
IMPORTANT
Status: Einreichungsfertiger Entwurf nach zwei kritischen Review-Runden (zuletzt „Defend-the-Design", 2026-05-31). Forschungsbedarf über technische Unsicherheiten begründet (nicht über die rechtliche § 25-Frage); § 25 nur als rechtliche Randbedingung geführt. Forschungskern ist die Rekonstruktion klassifizierter, steuerlich relevanter ökonomischer Tatsachen aus unveränderlicher, zeitlich unsortierter Historie — präzise die Konjunktion (a) nicht-monotone Einzelmargen-Kappung ∧ (b) gekoppelte Fixkosten ∧ (c) gesetzlich erzwungene Online-Korrektur (Forschungskern § 1). Der Online-Charakter ist dabei die Form, die (c) der Lösung aufzwingt, nicht die Neuartigkeit allein: Anzahlungen erzwingen rechtsverbindliche Zwischenwerte in bereits gesperrte Perioden, die nur vorwärts korrigiert werden dürfen und beweisbar gegen den erst nach der Reise feststehenden Endwert konvergieren müssen (§ 5a; EuGH C-422/17 „Skarpa Travel"). Die Schnittstelle-vs-Mechanismus-Lücke stützt dies: die ADRs legen Ort/Zeitpunkt der Berechnung fest, nicht den korrekten Mechanismus. Generische Informatik-Muster (Event Sourcing, bitemporale Datenbanken, CRDTs) lösen die Schnittstellen-Ebene, nicht die nicht-monotone, gekoppelte Aggregation darüber (Forschungskern § 5b). Validierung erfolgt vor Inbetriebnahme anhand strukturell erreichbarer Pilot-/Betreiber-Szenarien (siehe §Offene Punkte).
Wie dieser Antrag die Berater-Methode umsetzt (Adherence-Check)
| Berater-Prinzip | Umsetzung in diesem Antrag |
|---|---|
| Produkt → Forschung je AP mit expliziter Unsicherheits-Aussage | AP1/AP6 sind als Forschungsfragen formuliert; Unsicherheiten als eigenes Feld, je mit „woran es scheitern kann". |
| Zielkonflikte explizit | Kern-Zielkonflikt: verbindlicher Preis vor der Reise ↔ steuerlich relevante Ist-Werte (km/Land, Übernachtungen, realisierte Kosten) erst nach der Reise bekannt. Zusätzlich: unveränderliche Versionierung ↔ nachgelagerte Margenzerlegung. Verschärfung (online statt offline): Anzahlungen erzwingen verbindliche Zwischen-Margen in bereits gesperrte Perioden, die gegen den erst nach der Reise feststehenden Endwert konvergieren müssen (§ 13 UStG / EuGH C-422/17 — siehe Forschungskern § 5a). |
| Zwei-Ebenen-Narrativ (IT-Forschung oben, Domänen-Anker unten) | Titel/Ziel/Stand-der-Technik bleiben abstrakt (informationstechnische Verfahren); die technischen Unsicherheiten + ADRs erscheinen erst in „Durchgeführte Arbeiten"/„Unsicherheiten", § 25 UStG nur als einmalige Grundlage. Map siehe §Zwei-Ebenen-Narrativ. |
| Narrative Zuspitzung je Antrag | Genau ein Forschungsstrang (Preis/Marge unter Datenunvollständigkeit) — keine Vermischung mit Offline-Sync, LLM oder Privacy. |
| (Berater-Entwurf-Lücke geschlossen) | Der Berater-Entwurf hatte keine Anlagen. Hier wird die ADR-Belegkette wieder angehängt — Schwerpunkt auf den technischen Unsicherheiten (Versionierung, Aufteilung, Kardinalität; ADR-006/015), mit ADR-012 als rechtlicher Grundlage. |
Antragstext (copy-paste-ready)
Felder spiegeln das BSFZ-Online-Formular (Abschnitte 3.1/3.3/3.3.1) und die Feld-Reihenfolge des Berater-Entwurfs. Die kursiven Hinweise (Portal-Frage, ca.-Zeichenzahl) sind Hilfstext und werden nicht mit eingereicht. Zeichenzahlen sind Schätzwerte — im Portal-Zähler final prüfen.
3.1 — Allgemeine Angaben
Titel des FuE-Vorhabens (max. 200 Zeichen · ca. 150)
Entwicklung konsistenzerhaltender Verfahren zur Preis- und Margenermittlung für domänenkritische Buchungsprozesse unter zeitlicher Datenunvollständigkeit
Start des Vorhabens
- April 2026 (Projektstart F&E-Vorhaben Busflow; Zeitnullpunkt verankert über ADR-006/ADR-012 — siehe Anlagen)
3.3 — Inhaltliche/Fachliche Angaben
Ziel des Vorhabens / Herausforderung / Wissenslücke (max. 1.500 Zeichen · ca. 1.435 — am Live-Zähler prüfen)Portal-Frage: „Was ist das Ziel Ihres Vorhabens? Welche Herausforderung oder Problemstellung soll mit dem Vorhaben gelöst bzw. welche Wissenslücke soll mit dem Vorhaben geschlossen werden?"
Ziel des Vorhabens ist die experimentelle Entwicklung informationstechnischer Verfahren, die einen verbindlichen Verkaufspreis und dessen konsistente, branchenspezifische Margenermittlung in domänenkritischen Buchungsprozessen erzeugen, obwohl die maßgeblichen Eingabedaten bei der Preisbildung systematisch noch nicht vorliegen.
Die zentrale technische Herausforderung ist online: Bereits Anzahlungen erzwingen rechtsverbindliche Zwischenwerte, die in revisionssicher abgeschlossene Perioden geschrieben und später nur korrigiert — nicht überschrieben — werden dürfen und beweisbar gegen den erst nach Leistungserbringung feststehenden Endwert konvergieren müssen. Zu konstruieren ist eine durchgängige Berechnungskette (Kostenkalkulation → versionierte Preisbildung → Margenzerlegung), deren Daten unabhängigen, unveränderlich fortgeschriebenen (nur anfügenden) Lebenszyklen folgen, deren widerspruchsfreie Verknüpfung ungelöst ist.
Erschwerend koexistieren in einer Abfahrt § 25-Margenleistungen und separat klassifizierte, regelbesteuerte Eigen-/Bordleistungen; innerhalb der § 25-Marge ist der Drittlandsanteil steuerfrei (§ 25 Abs. 2 UStG) — die Regime-Zuordnung steht erst nach der Reise fest und ist rückwirkend veränderbar.
Das Vorhaben untersucht systematisch und in aufeinander aufbauenden Arbeitspaketen, welche Konsistenz-, Konvergenz-, Aufteilungs- und Versionierungsmechanismen diese Zielkonflikte innerhalb einer revisionssicheren Architektur auflösen.
Abgrenzung Stand der Technik (max. 500 Zeichen · ca. 480)Portal-Frage: „Inwieweit hebt sich das angestrebte Produkt, Verfahren oder die Dienstleistung vom Stand der Technik ab?"
Bekannte Touristiksysteme rechnen Preise meist einmalig. Standardverfahren wie IFRS 15/IBNR können Schätzwerte korrigieren, solange jede Korrektur linear einer Buchung zugeordnet ist. Uns ist nach fachlicher Analyse keine branchenspezifische Lösung bekannt, die frühe Anzahlungswerte später prüfbar berichtigt, wenn Stornos Fixkosten neu verteilen, §25-Verluste gekappt werden und Eigenleistungen eigenen Steuerregeln folgen.
Durchgeführte Arbeiten (max. 1.000 Zeichen · ca. 840 — am Live-Zähler prüfen)Portal-Frage: „Welche Arbeiten werden durchgeführt, um der zuvor benannten Herausforderung oder Problemstellung zu begegnen bzw. um die Wissenslücke zu schließen?"
Ausgangsbefund: § 25 UStG schließt eine Vorab-Steuer je Preisvariante aus; die finale Marge steht erst nach der Reise fest. Das erzwingt eine gegen Anzahlungs-Zwischenwerte konvergierende Architektur (ADR-012; EuGH C-422/17).
Geplante Arbeiten:
- Rekonstruktion steuerlich relevanter, klassifizierter Buchungs-, Storno-, Zahlungs-, Lieferanten- und Kostentatsachen aus der unveränderlichen Ereignishistorie (mit Prüfspur)
- Margenaufteilung (§ 25-Drittlandsanteil; separat klassifizierte regelbesteuerte Eigen-/Bordleistungen) inkl. Negativmargen-Kappung
- widerspruchsfreie Verknüpfung unabhängiger, unveränderlich versionierter Kosten-, Preis- und Regel-Lebenszyklen
- 1:N-Kardinalität der Steuer-Buchungssätze bei gemischten Leistungsstrategien (ADR-015; löst die Kardinalität, nicht die Rekonstruktionssemantik)
- GoBD-konformes, revisionssicheres Persistenz-Design — die steuerrelevanten Einzeldaten haben wegen der doppelten Buchführung einen gesonderten, unveränderlichen Status
Wissenschaftliche/technische/methodische Unsicherheiten (max. 1.000 Zeichen · ca. 997 — am Live-Zähler prüfen)Portal-Frage: „Welche wissenschaftlichen, technischen und/oder methodischen Unsicherheiten bestehen … bzw. woran könnte der Ansatz … scheitern?"
- Liefert eine in Vor- und Nach-Reise-Phase getrennte Berechnungskette unter strukturell erreichbaren Buchungskaskaden (Storno, Teilstorno, Umbuchung) Zwischenwerte, die revisionssicher gegen den finalen Endwert konvergieren? Die praktische Validierung erfolgt anhand von Pilot-/Betreiber-Szenarien vor Inbetriebnahme.
- Mehrere unveränderlich fortgeschriebene (nur anfügende) Lebenszyklen — Kalkulation, Preisbildung und die Steuerregel-Definitionen selbst — müssen widerspruchsfrei verknüpft werden: Kurzfristige Gesetzesänderungen dürfen gebuchte Ereignisse nicht rückwirkend überschreiben — die Faltung wählt je Ereignis die gültige Regel-Version.
- Die Aufteilung ist keine feste Quote, sondern eine Zusammensetzung aus nicht-linearer §25-Margenermittlung und separat klassifizierten regelbesteuerten Eigenleistungen über erst nach der Reise bekannte Ist-Werte; die Zuordnung zum Steuerregime ist selbst ereignisabhängig und rückwirkend veränderbar. Stabilität unklar.
- ADR-006/012/015 legen Ort/Zeitpunkt fest, nicht den Mechanismus: Ob ein Algorithmus alle Invarianten gleichzeitig erfüllt, ist offen — ein negatives Ergebnis ist möglich.
Anlagen
ADR-006 (Trennung von Kalkulation und Preisbildung, unveränderlich fortgeschrieben; verworfener JSONB-Erstansatz als technischer Sackgassen-Beleg), ADR-015 (1:N-Kardinalität der Steuer-Buchungssätze), ADR-012 (Architektur der nachgelagerten Berechnung; rechtliche Grundlage der Margenbesteuerung inkl. Anzahlungsbesteuerung — § 13 UStG, EuGH C-422/17 „Skarpa Travel"), Zeitnullpunkt-Chronologie (
git log --diff-filter=A --followder Preis- und Kalkulationsmodule).
Wirtschaftliche Verwertung
Zentrales Verwertungsergebnis ist ein praxistaugliches Verfahren für Busreiseveranstalter, um Anzahlungen, spätere Ist-Kosten, Stornos und gemischte Steuerregime konsistent und revisionssicher abzubilden. Für Betreiber senkt dies den manuellen Abstimmungsaufwand mit Steuerberatung und Buchhaltung und ermöglicht belastbarere Umsatzsteuer-Voranmeldungen. Erste produktive Anwendung ist die Preis- und Margenermittlung in der Busflow-Buchungsstrecke.
Verschlagwortung (min. 3 Schlagworte, max. 800 Zeichen)
Nachgelagerte Berechnung, Zeitliche Datenunvollständigkeit, Zeitliche Konsistenz, Margenaufteilung, Nachgelagerte Aggregation, Revisionssichere Versionierung (nur anfügend), Eigen-/Fremdleistungs-Abgrenzung, Koexistierende Steuerregime (§ 25 und Regelbesteuerung), Deklarative Regelkonfiguration, Pfadunabhängige Aggregation, Konvergenz unter Teilinformation, Anzahlungsbesteuerung (§ 13 UStG / EuGH C-422/17), Periodensperre, GoBD-konforme Prüfspur, Revisionssicherheit (GoBD), Preisbildungskette, Mehrvarianten-Kalkulation
3.3.1 — Tabellarischer Arbeitsplan
| Nr. | Titel | Zeitraum | Personal (F&E) | Durchführung |
|---|---|---|---|---|
| AP1 | Rekonstruktions- und Margenzerlegungsmechanismus aus klassifizierten Buchungs-/Kostentatsachen | 04.2026 – 10.2026 | ~250 h (≈ 1,55 PM) | Eigenbetrieblich |
| AP6 | Versionierter Eingabe-Tatsachenkatalog mit Grenzfall-Prüfsatz für AP1 | 04.2026 – 08.2026 | ~125 h (≈ 0,8 PM) | Eigenbetrieblich |
| Summe V1 | 04.2026 – 10.2026 | ~375 h (≈ 2,3 PM) |
NOTE
PM-Angaben sind Richtwerte (1 PM ≈ 160 h Vollzeitäquivalent). Für den Solo-Founder ist die Stundenzahl die maßgebliche Bemessungsgröße (100 €/h-Pauschale ab 2026), nicht die PM. Zeiträume/PM vor Einreichung mit Steuerberater finalisieren.
F&E-Abgrenzung & Stunden-Carve-out
Proaktive Aufteilung gemäß
bsfz-ablehnungsrisiken.md§AP1 — der wichtigste Glaubwürdigkeits-Hebel für dieses (perzeptiv riskante) Vorhaben.
| Block | Brutto | davon F&E (beantragt) | Standard-Engineering (NICHT beantragt) |
|---|---|---|---|
| AP1 — Rekonstruktions-/Margenmechanismus | ~475 h | ~250 h (klassifizierte Tatsachenrekonstruktion, nicht-lineare Margenzerlegung, Aufteilung/Kappung, Pfadunabhängigkeits-Validierung) | ~225 h (DATEV-Zuordnung, Rechnungserzeugung, Valibot-Schemavalidierung) |
| AP6 — vorgelagerter Eingabe-Tatsachenkatalog | ~125 h | ~125 h (minimales versioniertes Kosten-/Preis-Faktenmodell, Snapshot-Regeln, Tragfähigkeitsprüfungen und Grenzfall-Prüfsatz für AP1) | Standard-Kalkulation/CRUD/UI bewusst nicht beantragt |
| V1 gesamt | ~600 h | ~375 h | ~225 h |
Förderrechnung (V1-Anteil): ~375 h × 100 €/h = 37.500 € Bemessungsgrundlage × 35 % (KMU) = ~13.125 € Forschungszulage.
Zwei-Ebenen-Narrativ (Map)
Macht die Berater-Methode sichtbar: abstrakte IT-Forschung oben, konkreter Bus-Domänen-Anker unten. Dient auch als Gesprächsgrundlage im Berater-Call.
| Ebene 1 — IT-Forschungsframing (Titel/Ziel/Stand der Technik) | Ebene 2 — konkreter Domänen-Anker (Arbeiten/Unsicherheiten/Anlagen) |
|---|---|
| Preisbildung unter zeitlicher Datenunvollständigkeit | Verbindlicher Verkaufspreis im Buchungs-Widget vor der Reise; Ist-Kosten/Pax erst nach der Reise |
| Nachgelagerte Berechnung bei späterer Ist-Datenlage | §25-UStG-Margenzerlegung im FinancialLedger nach Leistungserbringung (ADR-012) |
| Konsistenz zweier unabhängiger, unveränderlich fortgeschriebener Lebenszyklen | CostingSheet → PriceMatrix-Veröffentlichung (ADR-006) |
| Komposition über koexistierende Steuerbehandlungen | § 25-Margenaufteilung (inkl. § 25 Abs. 2 Drittlands-Befreiung) + separat klassifizierte regelbesteuerte Eigen-/Bordleistungen je Abfahrt, 1:N-TaxLedgerEntry (ADR-015 = Kardinalität, nicht Rekonstruktionssemantik); Regime deklarativ konfiguriert, nicht hartkodiert |
| Online-Konvergenz: verbindliche Zwischenwerte unter Teilinformation, die gegen einen späteren Endwert konvergieren müssen | Anzahlungs-Margen-USt (§ 13 UStG, EuGH C-422/17 „Skarpa") aus geschätztem CostingSheet bei DEPOSIT_PAID, korrigiert beim Abschluss nach der Reise (ADR-012) |
Konkreter Bruchfall: arithmetisch korrekt, semantisch falsch
Unterstützende Gutachter-Argumentation, nicht Teil des Copy-Paste-Formulartexts.
Eine Buchung startet mit zwei Reisenden auf einer § 25-Pauschalreise unter PriceMatrix v1 zu je 1.000 € brutto. Später storniert ein Reisender teilweise; der Betreiber erstattet 850 € und behält 150 € nach Stornobedingung. Am Periodenabschluss sehen die finalen Zeilen sauber aus: ein aktiver Reisender, 1.150 € realisierte Einnahmen, 900 € Reisevorleistungen. Eine naive Abschlussrechnung bildet daraus 1.150 - 900 = 250 § 25-Marge.
Der Fehler ist nicht arithmetisch, sondern semantisch: Die finalen Zeilen verraten nicht mehr, dass 150 € kein Entgelt für erbrachte Reiseleistung sind, sondern ein stornobedingt einbehaltener Betrag aus einem historischen Buchungsereignis mit eigener Preis-/Regelversion. Der Forschungsbedarf liegt darin, ob die unveränderlich fortgeschriebene Buchungs-/Ledger-Faltung diese Klassifikation dauerhaft erhält und bei der finalen TaxLedgerEntry-Erzeugung korrekt auswertet, statt rechtliche Bedeutung aus realized_revenue zu erraten.
Konkreter Bruchfall 2: Anzahlung, dann Kappungs-Kippen — warum der Fall online ist
Unterstützende Gutachter-Argumentation, nicht Teil des Copy-Paste-Formulartexts. Die Anzahlungsbesteuerung im Margenschema greift (bestätigt; Betreiber nehmen Anzahlungen über die Software) — offen ist nur die Mechanik mit dem Steuerberater (siehe Offene Punkte); ausführlich im Forschungskern § 5a.
Dieser Fall zeigt, warum das Vorhaben nicht auf das (zugestandene) Offline-Argument reduzierbar ist — „finaler Betrag steht ohnehin erst nach der Reise fest, also einmal am Ende rechnen".
Eine Abfahrt hat zwei § 25-Buchungen (A, B) zu je 1.000 € unter PriceMatrix v1. Bei Buchung wird je eine Anzahlung geleistet; auf Basis des damals gültigen CostingSheet (geschätzte Reisevorleistungen 700 €/Person) wird eine geschätzte Marge von 300 €/Person angesetzt und die anteilige Margen-USt in Periode P1 deklariert. P1 wird zum Monatsende GoBD-gesperrt.
Zwei Monate vor Abreise springt der Kraftstoffpreis. Die Ist-Reisevorleistungen für A steigen auf 1.050 € → As finale Einzelmarge = max(0, 1.000 − 1.050) = 0 (die Kappung kippt). B bleibt bei 300 €.
Der Bruch tritt auf zwei Ebenen gleichzeitig auf:
- Nicht-Linearität (Einzelmarge): Rechtlich korrekt ist
clamp(A) + clamp(B) = 0 + 300 = 300. Die Aggregat-Abkürzungclamp(−50 + 300) = 250ergäbe 50 € zu wenig (bekannterΣ clamp ≠ clamp Σ-Punkt). - Online-Periodensperre (das Neue): Die in P1 deklarierte Anzahlungs-Marge für A (geschätzt 300) ist nun voll nach unten zu korrigieren — aber P1 ist gesperrt; die Korrektur muss in die offene Periode P2. Die endgültige § 25-Last entsteht damit als Folge: gesperrte Zwischenwerte (P1) + Korrekturen (P2) + Abschluss nach der Reise (ADR-012).
Eine naive lineare Fortschreibung (Schätzung→Ist als glatte Differenz, IFRS-15-/IBNR-Art) unterstellt einen monoton zum Endwert summierenden Korrektur-Pfad. Wegen der gekippten Kappung stimmt das nicht: Der Zwischen-→End-Delta springt; kommt eine weitere rückwirkende Mutation hinzu (B storniert nach Abreise teilweise → Stornobetrag wechselt die Partition), hängt das Ergebnis von Reihenfolge und Periodenzuordnung der Korrekturen ab. Forschungsbedarf: Existiert ein Online-Korrektor, der Σ(P1-Zwischenwerte, gesperrt) + Σ(Korrekturen, offen) beweisbar auf die prüfungsfinale, einzelmargen-gekappte Aggregatlast bringt — reihenfolge-invariant und ohne P1 zu öffnen? Ein negatives Ergebnis (kein solcher Korrektor ohne Sperr- oder Einzelmargen-Verletzung) ist möglich.
Belegmappe (Anlagen-Checkliste vor Einreichung)
- [ ] ADR-006 als PDF exportiert (Trennung von Kalkulation und Preisbildung, unveränderlich fortgeschrieben; verworfener JSONB-Erstansatz als technischer Sackgassen-Beleg sichtbar)
- [ ] ADR-015 als PDF exportiert (1:N-Ledger-Kardinalität bei gemischten Leistungsstrategien)
- [ ] ADR-012 als PDF exportiert (Architektur der nachgelagerten Berechnung; § 25-Margenbesteuerung als rechtliche Grundlage des Zielkonflikts)
- [ ] Zeitnullpunkt-Chronologie generiert:
git log --diff-filter=A --followder Preis- und Kalkulationsmodule →funding-evidence/timezero-vorhaben-1.md - [ ] (Nur auf Rückfrage bereithalten, nicht vorab einreichen:)
kalkulations-engine.md,tax-engine.mdals PDF - [ ] Stundenerfassung AP1/AP6 (Notizbuch + CSV) angelegt und laufend geführt
Offene Punkte vor Einreichung
- [ ] Validierungsbeispiele schärfen (förderkritisch): Vor Einreichung 2–3 strukturell fundierte Grenzfälle aus dem Zielgeschäft formulieren und als Pilot-/Betreiber-Validierung vor Inbetriebnahme planen. Der härteste Fall bleibt ein Anzahlungs-/Kappungs-Kreuzungs-Fall (Online-Strang, Forschungskern § 5a; vgl. Bruchfall 2), an dem eine naive lineare Fortschreibung den falschen Periodenausweis erzeugt.
- [ ] Strukturelle Restgefahr benennen (nicht nur Häufigkeit): Schärfer als die Repräsentativitäts-/Häufigkeitsfrage ist der strukturelle Kollaps-Test — reduzieren sich die validierten Fälle auf sauber typisierte Buchungssätze plus deterministische Stapelberechnung, fällt der F&E-Anspruch in Standard-Buchhaltungssoftware zurück (auch bei vorhandenen Daten). Genau das ist der Weiter-/Stopp-Gegenstand (Forschungskern § 7).
- [ ] ADR-012 ↔ Anzahlungsbesteuerung — nur noch die Mechanik (mit Steuerberater): Bestätigt: Die Betreiber nehmen über die Software Anzahlungen, und die Anzahlungsbesteuerung im Margenschema greift (§ 13 UStG, EuGH C-422/17 „Skarpa Travel"). Der Online-Strang ist damit tragend (nicht mehr bedingt). Offen ist allein die Mechanik — Schätzgrundlage der Anzahlungs-Marge, Korrektur-/Deklarationszeitpunkt — final mit dem Steuerberater. ADR-012 ist entsprechend um eine Zwischen-Deklarations-Stufe zu ergänzen (volle nachgelagerte Berechnung bis nach der Reise würde sonst unter-deklarieren) — und dieselbe Pflicht erzeugt die Online-Konvergenz-Unwägbarkeit (§ 5a). (Die Repräsentativität der nicht-monotonen Konstellation in echten Daten bleibt als Greenfield-Punkt unabhängig davon offen — siehe nächster Punkt.)
- [ ] Zeichenzahlen im BSFZ-Online-Portal final gegen die Live-Zähler prüfen (hier nur Schätzwerte)
- [ ] Zeiträume & PM mit Steuerberater bestätigen (erstmal zurückgestellt — nicht einreichungskritisch, da für den Solo-Founder die Stundenzahl die maßgebliche Bemessungsgröße ist, nicht die PM)
- [x] 100 €/h-Pauschale für Einzelunternehmer verifiziert (2026-06-02): Gilt ab 2026, ist die maßgebliche Bemessungsgröße für den Solo-Founder. Frage abschließend geklärt — nicht erneut aufwerfen.
- [x] Entscheidung Eigenantrag vs. Antragsdienstleister getroffen (2026-06-02): Antrag wird mit externer Unterstützung erstellt (Hilfe vorhanden).
- [x] Kritischer Review-/Trim-Schritt durchgeführt (2026-05-30): Frascati-Reframing (technische statt rechtlicher Unsicherheit), zukunftsgerichtete Formulierung der Arbeiten („geplant"), AP1↔AP6-Verzahnung explizit, Verwertung auf übertragbares Verfahren umgestellt, Scope-Ausschluss ergänzt. Carve-out (175 h vs. 225 h) bewusst konservativ belassen.
- [x] Zweite Review-Runde („Defend-the-Design", 2026-05-31): § 25 UStG als rechtliche Randbedingung isoliert (nicht mehr als „gescheitertes Experiment" neben dem JSONB-Sackgassen-Beleg geführt); Interface-vs-Mechanismus-Argument ergänzt (ADRs legen Ort/Zeitpunkt fest, nicht den Mechanismus → Kern-Frascati-Unsicherheit); Tragfähigkeits-Annahme als förderkritischer offener Punkt aufgenommen.
- [x] Dritte Review-Runde („Offline-vs-Online", 2026-05-31/06-01): Den berechtigten Einwand „der finale Betrag steht ohnehin erst nach der Reise fest → Offline → Standard-Engineering" aufgenommen und über den Online-Charakter entkräftet — Anzahlungsbesteuerung im Margenschema (EuGH C-422/17 „Skarpa Travel") erzwingt verbindliche Zwischenwerte in gesperrte Perioden → Konvergenz-Invariante (§ 5a Forschungskern). Bruchfall 2 (Anzahlung/Clamp-Kippen) ergänzt; ADR-012-Reconciliation als offener Steuerberater-Prüfpunkt aufgenommen; Online-Strang bewusst bedingt geführt (fällt er weg, trägt der Offline-Kern). Submitted-Felder nur length-neutral nachgeschärft — Zeichenzahlen am Live-Zähler zwingend prüfen.
- [x] Vierte Review-Runde („Stress-Test-Konsolidierung", 2026-06-02): Headline-Framing von „Forschungskern = Online-Charakter" auf Rekonstruktion klassifizierter Tatsachen (Konjunktion a∧b∧c) korrigiert — Online ist die Form, die (c) aufzwingt, konsistent mit Forschungskern § 1. § 3b-Ortsbestimmung (Distanz/km je Land) als nicht verankert eingestuft und entlastet — Apportionierung auf § 25 Abs. 2 (Drittlands-Befreiung) plus separat klassifizierte regelbesteuerte Eigen-/Bordleistungen umgestellt; Eigenbus nicht mehr als Distanz-Apportionierung geführt. ADR-015 explizit als Kardinalität (nicht Rekonstruktionssemantik) markiert; Lieferantenkorrekturen + Prüfspur in „Durchgeführte Arbeiten" ergänzt; strukturelle Kollaps-Restgefahr als eigener offener Punkt benannt. ⚠️ Zeichenzahlen (Ziel/Arbeiten) am Live-Zähler erneut prüfen — Felder waren bereits nahe am Limit.